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Kurt Ceipek
 

Dass es lohnend ist, sich über grobe Verstöße des ORF gegen das Objektivitätsgebot des ORF-Gesetzes und das Ignorieren des Wahrheitsgebotes nicht nur zu ärgern, sondern sich darüber formgerecht zu beschweren, hat sich bei der TV-Sendung ECO am Donnerstag den 22. August um 22:30 Uhr in ORF 2 gezeigt. Da musste Sendungsmoderator Dieter Bornemann mit sichtbarer Verbitterung am Ende der Sendung einen groben Verstoß gegen das ORF-Gesetz eingestehen. Details dazu im Beitrag von Rumpelstilzchen in ORF-Watch.

Die meisten dieser Verstöße gegen das ORF-Gesetz werden zwar von aufmerksamen Hörern oder Sehern wahrgenommen, aber fast nie wird etwas dagegen unternommen. Dabei sollte man als gewissenhafter ORF-Beobachter keine Gelegenheit ungenützt lassen, bei groben Verfehlungen aktiv zu werden. Solche Vorfälle gibt es fast täglich.

Ein Beispiel: am 23. August 2019 im Ö1 Journal um acht würzte Rainer Hazivar seine Ankündigung eines Beitrags über den heftig umstrittenen Hauskauf einer muslimischen Familie in der niederösterreichischen Gemeinde Weikendorf mit dem süffisanten Zusatz: "keine Spur von christlicher Nächstenliebe". Eine Wertung, die nach Meinung vieler Hörer in einem Tatsachenbericht nichts verloren hat.

Wer sich über derartige Dinge beim ORF-Kundendienst beschwert wird dort üblicherweise routiniert abgewimmelt. Wirksam sind dagegen häufig Beschwerden beim ORF-Publikumsrat, wie man an der Beschwerde gegen ECO und Bornemann erkennen kann. Dort kann es zwar sein, dass einer Beschwerde nicht stattgegeben wird, aber abgewimmelt wird man nicht.

Und wer Umwege vermeiden möchte, dem ist zu empfehlen, sich per E-Mail direkt an den Vorsitzenden des Beschwerdeausschusses, Dr. Christoph Erler, zu wenden. Die E-Mail-Adresse lautet: publikumsrat@orf.at. Vielleicht gelingt es in kleinen Schritten doch, die manchmal recht selbstgefälligen Sendungsmacher dazu zu bringen, sich ein wenig an das ORF-Gesetz zu halten.