ORF-Watch.at Die unabhängige Kontrolle des Gebührenmonopols


Rubriken

Archiv

Zweite Kurie: je zwei Vertreter stellen die drei Oberstgerichte und die katholische Kirche; je einen stellen RH, AK, WKO, LWK, ÖGB, VÖZ, Freie Berufe, Seniorenrat, ÖH, Bundesschülervertretung, evangelische, islamische und jüdische Glaubensgemeinschaft sowie jedes der vier OLG. Dazu kommen alle ehemaligen Generaldirektoren des ORF, soweit sie das 80. Lebensjahr nicht vollendet haben.

Erläuterung

Dieser Wahlkörper repräsentiert konkrete Sachkunde beziehungsweise die wichtigsten gesellschaftlichen Interessen. Dabei gibt es bewusst einen besonderen Akzent auf die (weitgehend) von Parteien unbeeinflussbare Richterschaft.



Ich will die Datenschutzerklärung lesen.

Kommentar senden