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Kurt Ceipek (ORF2 Di, 18.10.2022, 19:30)
Zeit im Bild 1 „Kronzeuge“ Thomas Schmid

Der ORF und die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft WKStA stehen bei ihrer Hetzjagd gegen die ÖVP und Sebastian Kurz schon seit Monaten mit dem Rücken zur Wand. Alle Bemühungen, etwas klagefähiges gegen den Ex-Kanzler Sebastian Kurz aus dem Hut zu zaubern sind offenbar kläglich gescheitert.

In der Zeit im Bild 1 vom Dienstag glaubte man, endlich wieder einmal frohlocken zu dürfen: der ehemalige ÖBAG-Chef Thomas Schmid, dessen sehr oft strohdummen Handynachrichten wesentlich dazu beigetragen haben, den FPÖ-Strache-Ibiza-Skandal in eine ÖVP-Kurz-Umfragen-Inseraten-Affäre zu verwandeln, habe „ausgepackt“.

Nachdem die WKStA schon vergeblich versucht hat, aus mehreren Dutzend Zeugen und rund 300.000 Handynachrichten irgend etwas wirklich belastendes gegen Sebastian Kurz herauszuholen, der offensichtlich nicht nur von den Oppositionsparteien, dem Koalitionspartner, sondern auch vom ORF, nach wie vor gefürchtet ist, sollen Schmids Enthüllungen WKStA und ORF retten. Für kritische Beobachter wirkte das ein wenig wie ein Verzweiflungsakt. Immerhin verliert die WKStA ihre einschlägigen Verfahren in Serie oder kann selbst nach monate- oder jahrelangen Ermittlungen gegen diverse Opfer aus Politik und Wirtschaft nicht einmal Anklage erheben, so gerne man das auch möchte.

Was Schmid dazu bewogen hat, ein „Geständnis“ abzulegen kann man nur erahnen. Der ORF meint in einer rührenden Geschichte in der ZiB, es sei Schmids Mutter gewesen, die ihn ermahnt habe Fehler einzugestehen und die Konsequenzen in Kauf zu nehmen. Tatsächlich sieht es aber eher so aus, dass die WKStA Thomas Schmid in 15 ganztägigen Einvernahmen weichgeklopft haben dürfte. Für brauchbare belastende Aussagen gegen Kurz könnte Schmid der sogenannte „Kronzeugenstatus“ versprochen worden sein. Mit diesem Status können Mittäter straffrei ausgehen. Ob das auch für Haupttäter gelten kann, werden wohl noch führende Juristen entscheiden müssen.

Schmids entscheidender Vorwurf: er erklärte, dass er von Sebastian Kurz persönlich den Auftrag zu strafbaren Handlungen wie die Schaffung geschönter Umfragen erhalten habe. Da steht allerdings Aussage gegen Aussage. Ein Urteil darüber wird seriösen Juristen schwerfallen. Politikexperten halten es jedenfalls für ziemlich unwahrscheinlich, dass sich eine nennenswerte Zahl von Wählern bei ihrer Wahlentscheidung tatsächlich von Umfrageergebnissen beeinflussen lassen.

Schon eher plausibel ist, dass Schmid ziemlich jeden Preis dafür bezahlen würde, seinen eigenen Hals aus der Schlinge zu ziehen und deshalb bereitwillig als Kronzeuge erklärt, was den angeschlagenen Staatsanwälten zur ersehnten Anklage gegen Kurz verhelfen könnte

Nach Ansicht von Rechtsanwälten und anderen erfahrenen Juristen steht einem Beschuldigten der Status des Kronzeugen allerdings nur dann zu, wenn „ein Beschuldigter freiwillig zu den Behörden geht“. Wenn jemand nach einer Festnahme oder bei massiven mehrtägigen Verhören auspacke, sei das ein Geständnis, das noch lange keinen Kronzeugenstatus begründe. Als Kronzeuge müsse man auch NEUE strafbare Tatsachen beweisbar machen.

Interessant war die Aussage der vom ORF zur Fakten-Checkerin ernannten Ulla Kramar-Schmid über die umstrittenen angeblich geschönten Umfrageergebnisse. Bislang hatte es geheißen, diese Umfragen seien vom Finanzministerium bezahlt worden. Nach den von Kramar-Schmid durchgeackerten Schmid-Vernehmungsprotokollen wurden die Umfragen aber von der Zeitung Österreich bezahlt. Das Finanzministerium habe in der Zeitung inseriert und die Inserate bezahlt. Das ist ein erheblicher Unterschied.

Fest steht, dass der ORF über passende Aussagen von Thomas Schmid und Erkenntnisse der WKStA ausführlich und begeistert berichten wird. Mit dem Thema dürften die immer weniger werdenden ORF-Seher, -Hörer und ORF.at-Leser wieder monatelang in so gut wie jeder Nachrichtensendung, in Magazinen und Diskussionen belästigt werden. Ob es diesmal tatsächlich für eine Anklage reichen wird, bleibt abzuwarten.