Ausführliche Spitzenmeldung in den Servus-TV-Nachrichten um 19:20 Uhr war ein Prozess in Linz gegen einen 14-jährigen Afghanen, dem trotz seines jugendlichen Alters schon eine ganze Latte von Gewaltverbrechen vorgeworfen wurde. Raub, Erpressung, Körperverletzung und andere Verbrechen habe der Knabe begangen.
Das meldeten neben „ServusTV“ auch „Die Presse“, die OÖ Nachrichten, Oe24, Heute, die Tiroler Tageszeitung, die Niederösterreichischen Nachrichten und viele andere Medien. Tatsächlich ist es ein Thema, das viele Österreicher massiv beschäftigt und beunruhigt, denn viele Verbrechen hatte der junge Afghane schon vor Vollendung seines 14. Lebensjahres begangen. Ungestraft, weil er noch strafunmündig war.
Dieser Schutz junger Täter wird von kriminellen Banden, die sich in den letzten Jahren nach der Einwanderungswelle nach Österreich zusammengerottet haben, gezielt eingesetzt. Die unter 14-jährigen werden auf Raubzug geschickt, weil sie gesetzlich geschützt sind. Die hoffnungsvollen Knaben dürfen alles, schließlich kann ihnen ja nichts passieren.
Ein Thema das ganz gewiss eine große Mehrheit der Österreicher interessiert, weil jeder Opfer solcher Verbrecherbanden werden kann – auch wenn viele glauben, ihnen würde so etwas nie passieren.
Und was hat die Zeit im Bild 1 als noch immer wichtigste Nachrichtensendung über diesen Prozess und das Problem der Jugendkriminalität ohne Möglichkeit einer Bestrafung gebracht? Nichts, wie so oft bei aus ORF-Sicht ideologisch so unangenehmen Themen. Nur auf der Oberösterreichseite von orf.at wurde die Meldung unter dem Titel „Schuldspruch für 14-jährigen“ versteckt.
Dafür brachte die ZiB 1 einen ausführlichen Beitrag über einen soeben in Kinos anlaufenden Film mit dem Titel „Leberkäsjunkie“. Das ist natürlich wichtiger als ein Bericht über irgendeinen 14-jährigen Afghanen, der wegen einiger Kleinigkeiten – eh alles nur Einzelfälle – vor Gericht gestellt wird. Da soll noch einer behaupten, dass der ORF bei der Themenauswahl für die ZiB nicht sorgfältig und verantwortungsvoll vorgeht.