Gerade im Bürgeranwalt: 1 Sekunde 8,33 Meter, 10 Sekunden 83 Meter, 100 Sekunden - das ist eine Minute - ... Wenn alle Beschwerden der Volksanwaltschaft auf derartigen Begründungen basieren, dann gute Nacht.
Allerdings scheint auch die Allgemeinbildung des Moderators nicht besser zu sein, denn widersprochen hat er dieser absurden Rechnung nicht.
Auch die Vertreterin der Patientenanwaltschaft bekleckert sich in dieser Sendung nicht mit Ruhm. Ihre Aussage: Es gibt für Schilddrüsenuntersuchungen keine Kostenerstattung. Damit widerspricht sie der Aussage des Vertreters der Gebietskrankenkasse, der sagt, dass dies sogar auf der Website der Krankenkasse steht. Diese Angabe ist nun auch nicht schwer zu finden, der Weg dahin ist simpel: Eine Suche auf google nach "kostenerstattung schilddrüsenuntersuchung wgkk" führt uns beim ersten Link schon zur richtigen Information, der dritte Link führt sogar zu einem Onlineratgeber, bei dem man die Rahmenbedingungen des Falles eingeben kann.
Mit den Informationen aus der Sendung (Gebietskrankenkasse, Wien, in einem Institut für ambulante Dialyse, CT-, MRT-Untersuchungen, nuklearmedizinische Behandlungen/Untersuchungen, Nuklearmedizinische Behandlung/Untersuchung, ärztlich verordnet) bekommt man dann dieses Ergebnis:
"Die Originalrechnung (Honorarnote) mit Zahlungsnachweis muss innerhalb von 42 Monaten (3 1/2 Jahre) nach der Behandlung eingereicht werden. Es bleibt Ihnen überlassen, ob Sie die Rechnungen einzeln nach jeder Behandlung oder gesammelt vorlegen.
Selbstbehalte und Kostenbeteiligungen sind grundsätzlich nicht erstattungsfähig.
Grundlage für die Berechnung Ihrer Kostenerstattung ist der jeweils gültige Kassentarif. Die Höhe der Kostenerstattung beträgt gemäß gesetzlicher Bestimmungen 80 Prozent des Kassentarifes (jener Tarif, den die Kasse einem Vertragspartner für dieselbe Leistung bezahlt).
Bitte beachten Sie, dass die Leistungen auf der Rechnung genau angeführt sind. Für Leistungen, die auch bei Vertragspartnern nicht bezahlt werden, wird kein Kostenersatz gewährt."
Innerhalb von 2 Minuten ist die Aussage der Anwältin also widerlegt.
Möglicherweise wurde diese ja dadurch verwirrt, dass Selbstbehalte und Kostenbeteiligungen nicht erstattungsfähig sind. Das sind diese allerdings auch bei Vertragspartnern der Krankenkasse nicht. Traurig wenn eine darauf spezialisierte Anwältin so etwas nicht weiß.
Noch trauriger, dass der ORF anscheinend nicht einmal rudimentär prüft, ob die Vorwürfe wahr sind und bei Entgegnungen der Gegenseite sofort ins Wort fällt und sie nicht ausreden läßt.
PS: Dass die Asfinag keine 150 Millionen für eine Überbauung von 3 Kilometer Autobahn ausgibt, führte in typischer ORF-Manier zu Schimpftiraden.