Es mutet schon ziemlich skurril an, wenn ein Herr Bakary J. samt Promi-Anwalt in der Montag-ZiB auftritt und von der Republik Österreich (noch mehr) Geld fordert. Aber was hat denn der Gambier umgekehrt für Österreich getan? Er ist etwa in den 1990er Jahren illegal und unter falschem Namen eingewandert und wurde dafür 1997 mit einem unbefristeten Aufenthaltsverbot in Österreich belegt. Dieses sollte eigentlich noch immer gelten – tut es aber nicht. Doch dazu später.
Weiters ist der Afrikaner wegen Drogendelikten in Haft gesessen. Nicht zuletzt war er in Graz und Wien gleichzeitig mit zwei Frauen verheiratet, die er beide geschwängert hat, was den Tatbestand der Bigamie erfüllt. Und er widersetzte sich wiederholt der Abschiebung. Im letzten Fall provozierte er die Polizisten, die ihn begleiten sollten, dermaßen (er prophezeite ihnen vor Zeugen schon am Vortag, dass er das verhindern werde und sie gegen ihn machtlos seien), dass diese ihn in eine Halle brachten und verprügelten, nachdem der Flugkapitän der Abschiebemaschine sich tatsächlich geweigert hatte, den renitenten Gambier mitzunehmen. Die Polizisten wurden später verurteilt und verloren Ansehen, Job bzw. Pensionsansprüche. J. kassierte 110.000 Euro „Schmerzensgeld“.
Ein Leser informierte den Autor schließlich, dass der illegal Eingewanderte seit zwei Jahren legal in Österreich lebt. Recherchen des Autors, unter welchem Aufenthaltstitel dies möglich sei, wurden seitens des Bundeskriminalamtes in Richtung Wiener Polizei abgewimmelt. Bei der Polizei wimmelte man weiter Richtung MA 35 (Einbürgerungen) – dort konnte man dann nicht mehr wimmeln und berief sich schließlich auf den „Datenschutz“.
So ist das in Österreich. Wenn einer unter fragwürdigen Bedingungen Steuergeld kassieren will, darf er im Staatsfernsehen auftreten. Wenn ein Journalist im öffentlichen Interesse nach der Rechtmäßigkeit des Aufenthaltes dieses Mannes in Österreich fragt, zieht das Amt die „Datenschutz“-Keule. Und den ORF interessieren die dubiosen Hintergründe dieser „Integration“ sowieso nicht.