Ein Tag im ORF. Durch eine interessante Koinzidenz wurden zwei Themen in denselben Nachrichtensendungen des ORF behandelt.
Da war einmal die unsäglich und skandalös tendenziöse ORF-Berichterstattung über den Schuldspruch gegen einen Teilnehmer der linksextremen Gewaltexzesse am 24. Jänner in Wien. Der ORF vermeidet es, ihn einen ‚Linksextremisten‘ zu nennen, bloß weil er mit einer Hundertschaft gewaltbereiter und erklärtermaßen hasserfüllter Linksextremer aus Deutschland angereist ist und dann mit diesen Kameraden die Wiener Innenstadt verwüstet hat. Der ORF nennt ihn der Einfachheit halber ‚den Studenten‘ oder ‚den Demonstranten‘ oder auch ‚den Burschen‘, das klingt irgendwie netter.
Den Umstand, dass seine Verteidigerin Mitglied der kommunistischen Partei ‚Die Linke‘ in Deutschland ist, erfährt im ORF niemand. Dieser ‚Bursch‘ wurde nun also zu vier Monaten unbedingter und acht Monaten bedingter Haft verurteilt, davon hat er sechs bereits in der U-Haft abgesessen. Der Richter begründet das Urteil mit – sinngemäß – zweifelsfreien Beweisen und Zeugenaussagen, die vor allem von einem Zivilpolizisten stammen, der sich auf die Fersen des vermummten ‚Demonstranten‘ geheftet und ihn beim ‚Demonstrieren‘ in der Wiener Innenstadt auch gefilmt hat. Erkennbar war der „Bursche“ an Hand seines Pullovers. Nachdem dieser nun also verurteilt ist – 499 andere Gewalttäter noch nicht – bricht also unter linken Politikern und ihren publizistischen Gesinnungs-Adlaten in abhängigen und unabhängigen Medien ein hysterisches Protestieren aus. In Wort, Bild und Ton. Die ORF-Redakteure sind wie so oft federführend dabei, obwohl sie per Gesetz zur Objektivität verpflichtet sind.
In Frage gestellt werden nach dem Urteil die Glaubwürdigkeit des einzigen (Betonung) Belastungszeugen, ja sogar die Objektivität des Staatsanwaltes sowie das Urteilsvermögen des Richters. Solche kritischen, die Justiz frontal angreifenden Töne hört man aus der linken Ecke nie wenn es um Prozesse gegen politische Gegner geht.
Jetzt fordern ausgerechnet Politiker jener Grünen, die mitgeholfen haben, diese Leute nach Wien einzuladen, den Paragraphen ‚Landfriedensbruch‘ einfach abzuschaffen(!). Er wäre nicht mehr zeitgemäß. Der ORF betonte in seiner Berichterstattung mehrmals, der ‚Bursch‘ sein nach ‚totem Recht‘ verurteilt worden. Welche Botschaft hier an die Bevölkerung ausgesandt wird, mag jeder selbst beurteilen.
Ein anderer Grüner meinte im ORF-Radio, der Paragraph ‚Landfriedensbruch‘ und seine Handhabe durch die Justiz schränke die Demonstrationsfreiheit ein. Diese sei schließlich ein Grundrecht. Und der offenbar generalzuständige Amnesty-Österreich-Chef, Heinz Patzelt, äußert sich im ORF ebenfalls zu diesem Thema. Er meint, sichtlich betroffen, statt guter Polizeiarbeit würde auf den Paragraphen ‘Landfriedensbruch‘ zurückgegriffen, und dass er das für „hochproblematisch“ halte.
Nach linker Logik steht also zukünftigen Gewaltausbrüchen, gerne auch mit ausländischer Unterstützung, keine störende Polizei und keine sekkante Justiz mehr im Wege, wenn dieser Paragraph erst einmal abgeschafft wäre. Es ist schließlich für einen guten Zweck, nämlich ‚gegen Rechts‘. Jedenfalls im Moment. Aber ‚demonstrieren‘ kann man ja auch zum Beispiel gegen Fleischessen oder gegen Autofahren – gerne auch unter Zuhilfenahme von Mistkübeln, die in Schaufenster fliegen (der Mülleimer, für unsere deutschen Freunde). Es ist schließlich für einen guten Zweck.
Da solche Demonstranten gerne maskiert sind, aus welchen Gründen auch immer, ist eine individuelle Identifizierung schwierig. Wie war das eigentlich mit dem Vermummungsverbot…?
Das andere Thema, welches in denselben Nachrichtensendungen des ORF zu hören war, betrifft die geplante Gesetzes-Verschärfung des Tatbestands der Verhetzung. Es geht offensichtlich um das Internet, das praktische Stichwort dazu lautet ‚Hass-Postings‘. Jetzt versteht man auch, weshalb man die Randalierer in Wien nicht ‚Hassdemonstranten‘ genannt hat. Der Begriff war offenbar bereits für die Postings reserviert.
Nun haben also unser Außenminister und vor allem die auf Beliebtheitsskalen ganz unten rangierende Frau BundesministerIn Heinisch-Hosek exakt den Internet-‚shitstorm‘ geerntet, den man im ORF so gerne den hymnesingenden Andreas Gabalier angedichtet hätte. Über diesen ist ja nach seinem Auftritt und vor allem der folgenden Diskussion ein regelrechter ‚Lovestorm‘ niedergegangen. Nun beeilt sich sofort der ehemalige Verteidiger von Bundeskanzler Werner Faymann im Skandal um steuergeldfinanzierte Inserate und jetzige Justizminister(!) Brandstetter um eine Verschärfung des Gesetzes und damit bessere Ahndungsmöglichkeit gegen solche Postings bzw. gegen deren Verfasser.
Ich habe bis jetzt noch keine kritische Stimme aus der grünen oder roten Ecke gehört, die in diesem Zusammenhang das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung in Gefahr sieht. In diesem Zusammenhang sei der Fall eines 19-Jährigen im vergangenen Jahr erwähnt, der wegen eines harmlosen Türkenwitzes, den er online gestellt hatte, angeklagt(!) worden ist. Das ist jetzt kein Witz. Möglicherweise war Herr Patzelt von Amnesty da gerade auf Urlaub, sonst hätte er dem Verfolgten sicherlich öffentlichen Beistand geleistet.
Fazit, wenn Linke auf ihre Weise ‚demonstrieren‘ wollen – verletzte Menschen und Millionenschaden inklusive – dann müssen alle polizeilichen und gesetzlichen Hürden dazu aus dem Weg geschafft werden. Wenn eine linkslinke ‚FrauenministerIn‘ verbal oder online kritisiert und angegriffen wird, weil der Mehrheit die ihr aufoktroyierten Vorschriften nicht gefallen, dann muss dringend ein neues Gesetz her, zumindest muss das bestehende verschärft werden, damit dies künftig verboten ist.
Man kann angesichts solcher Tendenzen ein wenig Angst bekommen – zum Beispiel vor Rot/Grün in der Bundesregierung. Der ORF und seine Gesinnungsjournalisten – welche offenbar dort die Mehrheit stellen – bilden die erklärte Buschtrommel für eine solche Politik. Auch wenn es gegen das Gesetz ist, welches zur Objektivität verpflichtet.