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Kurt Ceipek (Ideologie: Mi, 13.09.2023, 22:08)
Die „Unschuldsvermutung“ nützt Opfern gar nichts

Wenn die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wieder einmal eine ihrer fragwürdigen Untersuchungen gegen bürgerliche Politiker eröffnet, dann steht der unverzüglich ORF bereit, möglichst breit zu berichten. Jeder Untersuchungsschritt wird vom Zwangsgebührenfunk breit ausgewalzt und dramatisiert. Schließlich scheint sich der ORF seit einigen Jahren als Sprachrohr der WKStA zu betrachten.

Wochenlang werden Geschichten wie der angebliche Laptop des damaligen Finanzministers Gernot Blümel breitgetreten, den man aus dem Kinderwagen von Blümels Lebensgefährtin in Sicherheit gebracht und untersucht habe. Tatsächlich beteuert Blümel, gar keinen Laptop benützt zu haben und das von der Lebensgefährtin transportierte Gerät befand sich nicht im Kinderwagen, sondern in einer Tasche. Danach wurde zweieinhalb Jahre lang gegen Blümel ermittelt, ob er nicht verbotenerweise Spenden des Glücksspielkonzerns Novomatic für seine Partei vermittelt habe.

Gekrönt werden solche ausführlichen Berichte im ORF stets mit dem Hinweis: „Es gilt die Unschuldsvermutung.“ Wie man aus vielen WKStA-Verfahren weiß, trifft die Unschuldsvermutung meist zu, weil die Verfahren zwar ewig lange dauern, aber dann fast alle eingestellt werden oder vor Gericht mit Freisprüchen enden. Die sogenannte „Unschuldsvermutung“ ist deshalb in solchen Fällen ein schlechter Witz, denn bis die Schuldlosigkeit bestätigt ist, dürfte in den meisten Fällen die Existenz der Betroffenen schon weitgehend ruiniert oder zumindest der Ruf irreparabel geschädigt sein, wie viele Fälle von WKStA-Opfern bestätigen.

Womit die WKStA den Kampf auch dann gewonnen hat, wenn ein solcher Prozess durch alle Instanzen verloren geht oder das Verfahren ­– oft erst nach Jahren der Untersuchung – eingestellt wird. So war das auch bei Blümel. Begründet wurde die Einstellung des Verfahrens durch WKStA und ORF nicht mit der Schuldlosigkeit Blümels, sondern nur mit dem Fehlen von Beweisen. Wörtlich: „In relevanten Bereichen seien Beweismittel nicht mehr vorhanden bzw. seien Daten zu dienstlicher Kommunikation gelöscht worden“, bedauert die WKStA.