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Klemens Resch (Ideologie: So, 03.07.2016, 10:08)
Der ORF verarscht den VfGH

Während wir von Armin Wolf unseriösen und selbstinszenierungsgeilen Journalismus bereits gewöhnt sind, ist Rainer Hazivar bisher eher selten mit solchen Verhaltensauffälligkeiten in Erscheinung getreten. Umso erschreckender ist es, dass er in seiner Moderation in der ZIB2 vom 01. Juli 2016 die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes, die Stichwahl der Bundespräsidentschaftswahl aufzuheben, bewusst falsch darstellt und ins Lächerliche zieht.

Er stellte den Zusehern die rhetorische Frage, ob es denn wichtiger wäre, dass alle gesetzliche Bestimmungen ganz genau eingehalten würden oder „doch das Gefühl und die Sicherheit, dass seine oder ihre Stimme auch zählt, egal ob zB. bei der Briefwahl das Kuvert um 9.00 Uhr oder – Gott bewahre – schon um halb 9.00 Uhr geöffnet und vorsortiert wurde.“ Augenzwinkernd fügt er an: „schwierige Entscheidung“.

Auch wenn der ORF und der gesamte linke Medienmainstream, bis auf ein paar wenige löbliche Ausnahmen, bereits seit Beginn der Verfahrensverhandlungen die groben und zumeist bewussten Gesetzesbrüche als „Schlampereien“ und „Formalfehler“ abzutun versuchen, so muss ein seriöser Journalist die Entscheidungsgründe dennoch richtig darstellen.

Der Verfassungsgerichtshof hat die Wahl aufgehoben, weil eben genau aufgrund der Nichteinhaltung der Gesetze keine Sicherheit besteht, dass die Stimme jedes Einzelnen korrekt gezählt wurde. Aufgrund der Gesetzesbrüche kann weder der VfGH noch der ORF ausschließen, dass es zu Manipulationen gekommen ist. Die Verfehlungen, welche zur Aufhebung geführt haben, lagen nicht (nur) darin, dass um halb 9.00 Uhr „vorsortiert“ wurde, wie Hazivar wider besseren Wissens fälschlich darstellt. Der Hund liegt vielmehr darin begraben, dass die Auszählungen ohne Ladung und Anwesenheit der Beisitzer und somit ohne jegliche Möglichkeit der Kontrolle begonnen oder gar
abgeschlossen wurden.

Diese manipulative Berichterstattung des ORFs wird uns wohl noch bis zur Stichwahl begleiten. Besonders ärgerlich, wenn man bedenkt, dass die Anfechtungsschrift genau diese tendenziöse Berichterstattung des öffentlichen Rundfunks bemängelt hat, welche jedoch nicht mehr Gegenstand des Verfahrens wurde, da bereits mehr als genug andere Gründe zur Aufhebung der
gesamten Stichwahl vorlagen.