ORF-Watch.at Die unabhängige Kontrolle des Gebührenmonopols


Rubriken

Archiv

Andreas Unterberger (Reform mit Gebühren: Fr, 02.10.2015, 15:41)
Regel 19: Wahl des Präsidenten

Die Kommission wählt mit mindestens 7 Stimmen einen Präsidenten und zwei Vizepräsidenten. Dem Präsidenten untersteht ein Sekretariat mit maximal 4 Mitarbeitern im A-Status und 4 im B-Status zu. Bis zu dessen Wahl amtiert der Älteste, der alle zwei Wochen eine Wahl ausschreiben muss. Nach sechs Wochen genügt für die Wahl die relative Stimmenmehrheit.