ORF-Watch.at Die unabhängige Kontrolle des Gebührenmonopols


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Andreas Unterberger (Reform mit Gebühren: Fr, 02.10.2015, 15:34)
Regel 18: Honorierung der Kommission

Die gewählten Mitglieder der Kommission sind zwölfmal jährlich mit 2500 Euro zu honorieren. Jedes Mitglied darf einen Mitarbeiter in der Gehaltshöhe eines A-Beamten des 10. Dienstjahres und einen im Status eines B-Beamten im 10. Dienstjahr anstellen, die jeweils mit drei Monaten Kündigungsfrist geschützt sind.