ORF-Watch.at Die unabhängige Kontrolle des Gebührenmonopols


Rubriken

Archiv

Andreas Unterberger (Reform mit Gebühren: Fr, 02.10.2015, 15:11)
Regel 13: Wahl der Justizvertreter

Zweite Kurie: je zwei Vertreter stellen die drei Oberstgerichte und die katholische Kirche; je einen stellen RH, AK, WKO, LWK, ÖGB, VÖZ, Freie Berufe, Seniorenrat, ÖH, Bundesschülervertretung, evangelische, islamische und jüdische Glaubensgemeinschaft sowie jedes der vier OLG. Dazu kommen alle ehemaligen Generaldirektoren des ORF, soweit sie das 80. Lebensjahr nicht vollendet haben.