ORF-Watch.at Die unabhängige Kontrolle des Gebührenmonopols


Rubriken

Archiv

Kurt Ceipek (Ideologie: Fr, 10.04.2015, 01:45)
Armin Wolf und die „Gefälligkeitsinterviews“

„Sapperlot, mit der Entscheidung bekommt der @Presserat aber viel zu tun: ,Gefälligkeitsinterviews’ als Ethik-Verstoß“, twitterte Armin Wolf nach einer Presseaussendung des Presserates.

Worüber sich der begeisterte Twitterer Wolf halb amüsierte und halb mokierte waren drei in der Tageszeitung „Heute“ am 23. Jänner 2015 abgedruckte Interviews mit den Chefs von „easybank“, von „Novomatic“ und von „T-Mobile“.

Dass es sich dabei um „Gefälligkeitsinterviews“ gehandelt hat, konnte jeder Leser unschwer erkennen. Und Armin Wolf hat recht, dass der Presserat mit derartigen Interviews noch viel zu tun bekommen wird. Das würde besonders dann gelten, falls sich dieser Grundsatz auch auf Politiker-Interviews beziehen sollte.

Da sollte aber ein ORF-Interviewer wie Wolf nicht außer Acht lassen, dass er mitten im Glashaus sitzt. Und bekanntlich sollte man im Glashaus sitzend nicht mit Steinen werfen.

Wer gelegentlich ORF-Interviews mit Michael Häupl (insbesondere in Vorwahlzeiten), Eva Glawischnig, Werner Faymann, Maria Vassilakou oder Peter Pilz über sich ergehen lässt, der weiß, wovon hier die Rede ist.

Natürlich wirken ORF-Gefälligkeitsinterviews in TV oder Hörfunk nicht so plump wie jene (mit ziemlicher Sicherheit bezahlten) Einschaltungen in Gratiszeitungen. Manche ORF-Fragen an rote oder grüne Politiker wirken boshaft, man merkt aber an den Antworten, dass die eine oder andere Frage vom Interviewten (oder dessen Pressebetreuer) bestellt gewesen sein dürfte.

Am deutlichsten erkennt man die freundliche Gefälligkeit, wenn man die Interviews der Genannten mit jenen vergleicht, die  Armin Wolf oder Lou Lorenz-Dittlbacher mit Vertretern anderer Parteien führt.

Der Presserat soll Gefälligkeitsinterviews an den Pranger stellen. Er soll aber dabei auf die subtilen Gefälligkeiten des ORF gegenüber manchen Politikern nicht vergessen und auch bei diesem auf den offensichtlichen Ethik-Verstoß hinweisen.