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Werner Reichel (Öffentlich-rechtlich: Di, 17.06.2014, 13:39)
Schleichwerbung im ORF-TV?

Formel 1 auf ORF. Das bringt zumeist gute  Quoten. Vor allem beim Klassiker in Monte Carlo. Eine ideales Umfeld für Werbung. Auch für nicht erlaubte, sogenannte Schleichwerbung. Das könnte bei der ORF-Übertragung vom vergangenen Monaco-GP passiert sein.

Vor dem Grand Prix werden Promis interviewt. Einer von ihnen bedankt sich dabei bei seinem Sponsor Eat the Ball. Das ist ein „neuartiges“ Brot in Form von Fuß- oder anderen Bällen, das vor allem im Rahmen von Sportveranstaltungen beworben wird. ORF Co-Moderator Alexander Wurz ist Werbepartner von Eat the Ball. Wurz erzählt beim Monaco-GP live auf Sendung ORF-Moderator Ernst Hausleitner, er habe ihm eine Stärkung mitgebracht. Um welche Stärkung es sich wohl dabei handelt? Gleich darauf erwähnt Wurz jedenfalls Eat The Ball, das Weckerl liegt noch dazu gut erkennbar am Moderatorenpult. Auch das Kapperl von Wurz mit - Überraschung! -  Eat-The-Ball-Logo ist mehrfach zu sehen.

Die heimischen Privatsender vermuten unerlaubte Schleichwerbung. Im ORF-Gesetz heißt es: „Kommerzielle Kommunikation muss als solche leicht erkennbar sein. Schleichwerbung und unter der Wahrnehmungsgrenze liegende kommerzielle Kommunikation in Programmen und Sendungen sind untersagt.“ Produktplatzierung ist bei Sportübertragungen zwar grundsätzlich erlaubt, doch was beim Monaco-GP abgelaufen ist, könnte weit darüber hinausgehen. So etwas muss die Medienbehörde, die KommAustria, schlussendlich klären. Doch selbst wenn der ORF mit Schleichwerbung gegen das ORF-Gesetz verstößt, ist das nicht weiter tragisch. Ernsthafte Konsequenzen hat das nämlich nicht. In so einem Fall gibt es in der Regel nicht einmal eine Geldstrafe. Deshalb sind solche Verstöße auch nicht selten. Vom VÖP (Verband Österreichischer Privatsender) heißt es sogar, dass so etwas laufend vorkommt.

Dass das die Privatsender aufregt, ist verständlich, können derlei Verstöße für sie schließlich weit schwerwiegendere Folgen haben. Privatsender müssen sich alle zehn Jahre um ihre Zulassung neu bewerben. Da ist es besser, kein allzu langes Strafregister zu haben. Solche Ängste braucht der gebührenfinanzierte Staatsfunk nicht zu haben, die KommAustria wird sich deshalb noch oft mit solchen Fällen auseinandersetzen dürfen.