ORF-Watch.at Die unabhängige Kontrolle des Gebührenmonopols


Rubriken

Archiv

Beitrag Melden

Bitte um ein Stichwort, warum dieser Beitrag als rechtswidrig oder ehrenbeleidigend (gegenüber konkreten Personen) offline genommen werden soll. Dass eine Meinung unerwünscht oder unsympathisch ist, ist kein ausreichender Grund dafür.

Ich will die Datenschutzerklärung lesen.

Beitrag melden

Thomas Freiherr
 

Wahrscheinlich haben sich noch nicht viele die Mühe gemacht, den Wortlaut des Entwurfs für das Haushaltsabgabe-Gesetz zu studieren.

§ 1. Dieses Bundesgesetz regelt die Voraussetzungen und die Erhebung des ORF-Beitrags.

Es folgen viele Bestimmungen, wer wieviel an Beiträgen zu leisten hat und wie diese einzubringen sind. Voraussetzungen also, die durch die Beitragszahler zu erfüllen sind.

Die aktuellen Rundfunkgesetze normieren noch eine synallagmatische Austauschbeziehung zwischen Teilnehmern und ORF: Leistung aufgrund von Gegenleistung. Im neuen Entwurf fehlt jedoch eine klare Definition der Gegenleistung, welche die Beitragszahler erwarten (und einklagen) können. Konsumentenschutz spielt (wieder) keine Rolle; Beitragszahler werden zu anspruchsbefreiten Verwaltungsobjekten.

Die Europäische Union hat bereits im Jahre 2009 die österreichischen Rundfunkgesetze diesbezüglich kritisiert und auf Nachbesserung bestanden. Wie wird sie diesmal reagieren?

PS: In Frankreich zieht man gelbe Westen an wenn die Spritpreise steigen oder die Rentengesetze an jene der Nachbarstaaten angepasst werden; und man zertrümmert die Innenstädte. In Österreich bleiben wir auch dann noch selenruhig im Fernsehsessel sitzen (und zahlen weiter an die GIS), wenn der ORF erklärt hat, dass wir vor schwarzem Bildschirm sitzen werden (also der ORF seinen Versorgungsauftrag nicht mehr erfüllt).

Liebe Mitbürger, wir haben jahrelang die Verlautbarungen des ORF ungeprüft akzeptiert. Diesen ORF, die Rechtsaufsichtsbehörde KommAustria und die Haushaltsabgabe haben wir uns offenbar redlich verdient!