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T. Freiherr
 

Hubert von Goisern singt seit 2011

,,jeder woass, dass a Geld nit auf da Wiesen wachst''

und ja, werte Frau Minister, auf Bäumen wächst das Geld für die Rundfunkbeiträge auch nicht.

Was also können Sie antworten, wenn der Herr Generaldirektor Ihnen vorrechnet, dass in den nächsten drei Jahren ein Finanzierungsloch von 300 Mio. Euro im Budget der Stiftung des öffentlichen Rechts klafft, aufgrund von äußeren Umständen außerhalb von deren Einflussbereich?

Denken Sie an die ,,HD-Umstellungen'' der terrestrischen Sendeanlagen in der Zeit von Oktober 2016 bis Oktober 2017. Der Einsatz eines ,,ORF-tauglichen'' Empfangsgerätes und dessen einmalige kostenlose Registrierung ermöglichen seither Antennenempfang in bester Bild- und Tonqualität. Andernfalls jedoch ,,bleibt der Bildschirm schwarz''. Und für schwarzen Bildschirm müssen die Teilnehmer nicht bezahlen.

Mit anderen Worten: der ORF hat informiert, dass er seinen Versorgungsauftrag nicht mehr erfüllt. Dass er seine Programme nur noch an registrierte Nutzer, nicht aber an die Allgemeinheit verbreitet (Art. 1 Abs. 1 BVG-Rundfunk). Eine Anfrage zur Stellungnahme zu diesem Sachverhalt konnten oder wollten drei verschiedene Kanzler nicht beantworten; und auch der ORF hat sich nicht geäußert (Details unter www.openpetition.eu/at/petition/blog/gis-nein-danke#petition-main).

Diese Sachlage hat nun zur Folge, dass der GIS die Rechtsgrundlage für die Vorschreibungen fehlt. Die gesetzlich normierte, synallagmatische Austauschbeziehung sieht vor, dass eine einseitige Pflichtverletzung auch die Gegenseite entlastet. Für die Teilnehmer existiert nun weder eine Zahlungs- noch eine Meldeverpflichtung.

Folglich hat der ORF mit seiner Informationskampagne zur ,,HD-Umstellung'' seine Ansprüche auf staatliche Beihilfen verwirkt. Damit beträgt die tatsächliche Finanzierungslücke ca. 660 Mio. Euro, und zwar jedes Jahr. Und der ORF muss sich darauf einstellen, dass die Teilnehmer nicht nur zukünftig auf freiwillige Spenden an die GIS verzichten, sondern auch jene Beiträge zurückfordern, welche sie seit den ,,HD-Umstellungen'' zuviel bezahlt haben. ORF und GIS müssen sich also unter Berücksichtigung der kaufmännischen Sorgfaltspflichten auf Rückforderungen in Höhe von mehr als 3 Mrd. Euro einstellen.

Aus der Sicht der Rundfunkteilnehmer ist es folglich ratsam, wenn Sie, liebe Frau Minister, den hochbezahlten Generaldirektor auf diesen Sachverhalt hinweisen. Denn angesichts seines Jahresgehaltes von ca. 410 Tsd. Euro (zum Vergleich: der Präsident der USA bezieht 400 Tsd. Dollar) wird er das Budget sicherlich noch einmal überdenken.

Liebe Grüße am 15.02.2023, ein Rundfunkteilnehmer

PS
Dabei gibt es natürlich nicht nur finanzielle Aspekte. Irgendwann wird man in der EU feststellen, dass Österreich der einzige Mitgliedsstaat  ist, in dem öffentlich-rechtlicher Rundfunk verschlüsselt verbreitet wird. Und dann könnte die Frage nach der Rechtsgrundlage bzw. der staatlichen Aufsicht laut werden.