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Kurt Ceipek
 

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft WKStA kann einem schon fast leid tun. Schon wieder ist ein Prozess gegen den erklärten Lieblingsfeind Karl-Heinz Grasser verloren gegangen – wie schon unzählige andere Verfahren gegen prominente Vertreter bürgerlicher Parteien.

Leid tun kann einem auch der ORF, denn der Zwangsgebührensender kommt nicht darum herum, diesen Prozessausgang zu melden. Allerdings ist der Widerwillen deutlich spürbar. Im Abendjournal ist der Freispruch für Grasser und seinen Steuerberater die letzte Meldung. In der ZiB 1 um 19:30 Uhr kommt das Thema erst gegen Ende der Sendung, in der ZiB 2 ist es ein wenige Sekunden dauernder Beitrag in den Kurznachrichten.

Für alle Meldungen – inklusive Teletext und ORF.at – gilt: Nirgendwo wird der Name der klagenden WKStA genannt. Dabei hat diese umstrittene Staatsanwaltschaft schon unzählige Existenzen durch jahrelange Ermittlungsverfahren zerstört, bei denen es in vielen Fällen nicht einmal zu einer Anklage gekommen ist. Und wenn Anklage erhoben wurde, dann gingen die Prozesse meist verloren.

Kernsatz in den ORF-Meldungen war, der Freispruch sei darauf zurückzuführen gewesen, dass „der Vorsatz der Steuerhinterziehung nicht ersichtlich gewesen“ sei. In ORF.at wird zumindest erwähnt, dass Grasser extra vor der steuerlichen Beurteilung seiner Arbeit für die Meinl International Power zum zuständigen Finanzamt gegangen sei und die steuerliche Konstruktion offengelegt habe. Er habe die Auskunft erhalten, dass dieses steuerliche Modell in Ordnung sei.

Dieser durchaus wichtige Hinweis war in TV- und Hörfunknachrichten nicht zu finden, weil die Meldungen erwartungsgemäß sehr kurz waren. Wer sich erinnert, wie viele Hunderte Stunden über Vorwürfe und Prozesse der WKStA gegen bürgerliche Politiker über die Bildschirme flimmerten und aus Hörfunkkanälen dröhnte, darf die Objektivität des ORF schon ein wenig anzweifeln.