ORF-Watch.at Die unabhängige Kontrolle des Gebührenmonopols


Rubriken

Archiv

Beitrag Melden

Bitte um ein Stichwort, warum dieser Beitrag als rechtswidrig oder ehrenbeleidigend (gegenüber konkreten Personen) offline genommen werden soll. Dass eine Meinung unerwünscht oder unsympathisch ist, ist kein ausreichender Grund dafür.

Ich will die Datenschutzerklärung lesen.

Beitrag melden

Kurt Ceipek
 

In der ZiB vom Samstag berichtete der Türkei-Korrespondent des ORF, Jörg Winter, dass Griechenland an der EU-Außengrenze illegale Zurückweisungen, sogenannte Push-Backs, durchführe. Der Beitrag wird illustriert mit einem qualitativ sehr ordentlichen Filmchen, das offensichtlich auf Bestellung und sehr wahrscheinlich von türkischer Seite produziert wurde.

Dem kritischen Zuseher drängt sich da sofort der Verdacht auf, dass da vielleicht irgendwelche Flüchtlingshelfer das Material aufbereitet und den Medien untergejubelt haben könnten. Auch für die Türkei wäre es durchaus sinnvoll, solches Propagandamaterial für westliche Medien aufzubereiten und damit Stimmung zu machen.

Im ORF-Bericht wird das alles als unumstößliche Wahrheit dargestellt. Dass in solchen Berichten sehr wahrscheinlich irgend jemand manipuliert haben könnte, wird nicht einmal angedeutet. Aber genau das wäre die Aufgabe eines Qualitätssenders, der zu sein der ORF gerne hinausposaunt.

Dabei handelte es sich lediglich Desinformation und Manipulation in gewohnter ORF-Manier. Dabei werden Behauptungen über das TV-Gerät hinausposaunt, die der Zuhörer für wahr halten muss, wenn man sie nicht gezielt überprüft. Man schütze die griechische Außengrenze mit Methoden, die gegen das geltende Menschenrecht verstoßen, erklärt Jörg Winter kurz und bündig.

Rechercherchiert kann der gute ORF-Mann in der Türkei das Thema Push-Back nicht haben. Sollte er doch recherchiert haben, dann hatte Winter böse Absichten im guten Kampf für die politische Agenda der offenen EU-Grenzen.

Wer zum Thema Push-Back ein wenig im Internet nachforscht kommt sehr schnell zu einem klaren Ergebnis: „Im Februar 2020 urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg, dass Push-Backs an der EU-Außengrenze unter gewissen Umständen erlaubt sind und nicht gegen den Grundsatz der Nichtzurückweisung verstoßen.“

Hätte der ORF diesen Hinweis in den Kurzbericht eingebaut wäre es ein seriöser Beitrag geworden. So war es gezielte Manipulation, wahrscheinlich in gutmenschlicher Absicht.

Aber wie schrieb schon vor rund einem Jahrhundert der legendäre „rasende Reporter“ Egon Erwin Kisch: „Zu viel recherchieren haut dir die beste Geschichte zusammen.“ Ein weiteres Zitat des 1885 in Prag geborenen deutschsprachigen Journalisten sollten sich ORF-Redakteure zu Herzen nehmen: „Der Reporter hat keine Tendenz, hat nicht zu rechtfertigen und hat keinen Standpunkt. Er hat unbefangen Zeuge zu sein und unbefangene Zeugenschaft zu liefern.“

Davon ist der ORF oft ziemlich weit entfernt.