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Andreas Unterberger
 

Die Mitglieder der gesetzgebenden Körperschaften nominieren mit gleichem persönlichen Stimmrecht ihre vier Vertreter in einer geheimen Briefwahl, wobei nach dem D`Hondt-Verfahren all jene Listen zur Wahl stehen, die jeweils von 20 in dieser Kurie Wahlberechtigten eingebracht worden sind.