ORF-Watch.at Die unabhängige Kontrolle des Gebührenmonopols


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Werner Reichel
 

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist für unsere pluralistische Gesellschaft, unsere Demokratie, unsere Kultur und nationale Identität unverzichtbar. Er bietet, was private Radio- und TV-Sender nicht leisten können oder wollen: Qualitätsjournalismus, investigativen Journalismus, kritische Berichterstattung, Wissenschaft, Hochkultur etc.

Er soll das „Marktversagen“ ausgleichen. Soweit die Theorie, soweit die Meinung all jener, die vom ORF direkt oder indirekt leben oder profitieren. Jedenfalls muss uns der ORF etwas wert sein. Nämlich Zwangsgebühren von rund einer halben Milliarde Euro pro Jahr. 

Damit der ORF diesen so wichtigen gesellschaftlichen Aufgaben auch nachkommt, gibt es das ORF-Gesetz. Darin heißt es: Der Österreichische Rundfunk hat durch die Gesamtheit seiner gemäß § 3 verbreiteten Programme und Angebote zu sorgen für:

die umfassende Information der Allgemeinheit über alle wichtigen politischen, sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen und sportlichen Fragen;

die Förderung des Verständnisses für alle Fragen des demokratischen Zusammenlebens;

die Förderung der österreichischen Identität im Blickwinkel der europäischen Geschichte und Integration;

die Vermittlung und Förderung von Kunst, Kultur und Wissenschaft;

die Vermittlung eines vielfältigen kulturellen Angebots;

die angemessene Berücksichtigung der Anliegen behinderter Menschen;

die Verbreitung und Förderung von Volks- und Jugendbildung unter besonderer Beachtung der Schul- und Erwachsenenbildung;

die Förderung des Verständnisses für wirtschaftliche Zusammenhänge;

Das ist nur ein Auszug. Insgesamt umfasst der öffentlich-rechtliche Kernauftrag 18 Punkte. Klingt ganz gut, nur, was bitte hat das mit ORF1 zu tun? Welchen dieser Punkte erfüllt der öffentlich-rechtliche Fernsehsender bzw. was trägt er dazu bei (im ORF-Gesetz heißt es ja, dass der ORF „in seiner Gesamtheit“ den öffentlich-rechtlichen Auftrag zu erfüllen hat)?

Die Antwort darauf findet man nicht in den Public-Value-Berichten des ORF, die vor Eigenlob nur so strotzen und jede Kurz-ZIB als Beitrag zu Demokratie und Meinungsvielfalt abfeiern, sondern indem man sich das Programm ansieht und analysiert.

Beispiel 13. Juli 2015. An diesem Montag sendet ORF1 rund 22 Stunden lang eingekaufte Serien, die zumeist aus den USA stammen. Von „C.S.I.“ über „The Big Bang Theory“ bis zu „The Mentalist“. Alles Serienmeterware, die auch auf dutzenden Privatsendern über den Bildschirm flimmern. ORF1 ist nichts anderes als eine Abspielstation für eingekaufte Serienware ohne jeden öffentlich-rechtlichen Mehrwert. Daran ändern auch die alibihalber ab und an eingestreuten Kurznachrichten (ZiB Flash, ZiB 20, etc.) nichts.

ORF1 steht mit seinem Kommerzprogramm in direkter Konkurrenz zu den werbefinanzierten Privatsendern. Allerdings mit dem wettbewerbsverzerrenden Vorteil, dass ORF1 dank des ORF-Gesetzes und seinen hohen Gebühreneinnahmen dieselben Serien und Filme ohne Werbeunterbrechungen ausstrahlen kann.

Wozu ORF1? An ORF1 ist nichts Öffentlich-rechtliches, es gibt keinen Grund, warum dieser Sender auch nur einen einzigen Gebührencent bekommen sollte, bzw. von den Gebühren direkt oder indirekt profitieren sollte.

Außer den ORF-Mitarbeitern selbst braucht wirklich niemand mehr ORF1. Nicht einmal die SPÖ und die Grünen, zumal der Sender mit seinen wenigen und kurzen Infosendungen und seiner rasant schrumpfenden Zuseherzahl die öffentliche Meinung ohnehin nicht mehr lenken und beeinflussen kann.  Die Österreicher brauchen ORF1 auch nicht. „Two And A Half Man“ kann man sich auf mindestens fünf anderen Sendern ansehen. Beispiel 13. Juli: Eine Folge der US-Serie „The Mentalist“ ist mit 13 Prozent Marktanteil das Quotenhighlight des Tages. Was angesichts der unterbrechungsfreien Ausstrahlung nicht gerade viel ist.

Ein Sender, der stupide Allerwelts-Serienware abspielt, hat als öffentlich-rechtlicher Sender keine Berechtigung und als Privatsender, angesichts von On Demand Angeboten wie Netflix oder YouTube, keine Zukunft.