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Elisabeth Hennefeld
 

Der ORF ist ein öffentlich-rechtliches Unternehmen. Er finanziert sich über Zwangsgebühren, die man bezahlen muss, egal ob man sein Kunde ist oder nicht. Falls er Verluste schreibt, wird letztlich der Steuerzahler herhalten müssen, egal ob er will oder nicht. Böse Konkurrenz hat der liebe Gesetzgeber über Jahrzehnte sorgfältig legistisch fern gehalten. Im Gegenzug gäbe es da nur ein Gesetz; ob sich der ORF daran hält oder nicht, egal.

Laut § 4 des ORF-Gesetzes findet sich unter dem öffentlich-rechtlichen Kernauftrag, dass der österreichische Rundfunk für die „angemessene Berücksichtigung und Förderung der österreichischen künstlerischen und kreativen Produktion“ zu sorgen hat. Doch Sender, wie vor allem natürlich Flaggschiff Ö3, senden weit weniger heimische Werke als Radiostationen im Ausland das mit Künstlern ihres Landes tun. Der ORF-Hörfunkdirektor Karl Amon empfindet zwar den Anstieg des Österreicheranteils auf Ö3 von 4 auf 11 Prozent schon sensationell; andernorts ist aber ein Anteil nationaler Künstler von 30 Prozent durchaus üblich. Aber vielleicht gehen bei Amon Formate wie „die große Chance“ auch schon als heimische Kunstförderung durch.

Doch ob all dies schon dem gesetzlichen Auftrag genügt, auf den sich der gesamte Rundfunk stützt, dem der ORF seine finanzielle Unzerstörbarkeit und marktführende Stellung verdankt, ist fraglich. Amon besteht aber auf der bisherigen „internationalen Linie" bei Ö3, da das seine „bewährte Marktposition“ sei. Die Verantwortlichen beim ORF vergessen aber, dass sie ihre Marktposition nicht ihrem wunderbaren Programm, sondern der gesetzlichen Privilegierung gegenüber privater Konkurrenz verdanken.