ORF-Watch.at Die unabhängige Kontrolle des Gebührenmonopols


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Kurt Ceipek
 

Ein alter und vermutlich etlichen Lesern bekannter Witz lautet: Was ist der Unterschied zwischen Marx und Murks? Die Antwort: Marx ist die Theorie und Murks die Praxis.

In § 4 des ORF-Gesetzes ist unter anderem zu lesen:

(1) Der Österreichische Rundfunk hat durch die Gesamtheit seiner gemäß § 3 verbreiteten Programme zu sorgen für:

5. die Vermittlung und Förderung von Kunst, Kultur und Wissenschaft;

6. die angemessene Berücksichtigung und Förderung der österreichischen künstlerischen und kreativen Produktion;

7. die Vermittlung eines vielfältigen kulturellen Angebots.

Eine schöne Aufgabe für den öffentlich rechtlichen gebührenfinanzierten Medienriesen.

Aber wie Beispiele immer wieder zeigen ist diese Gesetzespassage nur Theorie.

Und was ist die Praxis?

Der ORF wirft den höchst erfolgreichen Intendanten des ORF-Radiosymphonieorchesters, Christian Scheib, für alle Kunstfreunde und Liebhaber des Orchesters völlig überraschend hinaus. Dabei genießt das ORF-Orchester heute international den besten Ruf den es je hatte. Zu einem wesentlichen Teil ist das ein Verdienst des Intendanten.

Zu denken geben sollte vor allem die Begründung für den Intendantenwechsel, die lautet, die Schwerpunktsetzung verschiebe sich „vom künstlerischen stärker zum wirtschaftlichen Management“.

Förderung der österreichischen Kunst durch den mit Gebühren gut gefütterten Sender ist die Theorie. Die Praxis sieht beim ORF leider völlig anders aus.